Verkaufs-Verbot für Gebraucht-Software?

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      Verkaufs-Verbot für Gebraucht-Software?

      Ein US-Berufungsgericht hat eine Entscheidung zu Gunsten einer Software-Firma getroffen, die ihren Kunden den Wiederverkauf von gebrauchten Programmen untersagen will. Das berichtet die Game-Seite „gamasutra.com“. Zuvor hatte eine Privatperson bei der Büroauflösung eines Architekturbüros, die von der Firma Autodesk programmierte Software AutoCad erstanden. Anschließend bot er diese über Ebay zum Verkauf an.
      Der Software-Konzern beruft sich dabei auf seine Endnutzervereinbarung, die besagt, dass der Käufer lediglich eine nicht übertragbare Lizenz und nicht das Programm selbst erwirbt. Der Gerichtsbeschluss in diesem Präzedenzfall gibt Software-Häusern nun das Recht ihren Kunden den Handel mit gebrauchter Ware zu verbieten.

      Das könnte ebenfalls Folgen für Käufer von gebrauchten Spielen haben. Schließlich hat zum Beispiel auch der Hersteller Electronic Arts eine solche Klausel in seiner Endnutzervereinbarung. Dort heißt es übersetzt: „Diese Software ist auf sie lizensiert. Sie wurde ihnen nicht verkauft.“


      Quelle: ps3m.de/news/2010/ps3-news-verbot-gebrauchte-software.html

      Wäre natürlich schon bescheiden, wenn man z.B. gebrauchte Spiele gar nicht mehr loswerden könnte. Damit würde beispielsweise das Konzept des Game Stops völlig zerstört werden, aber auch sonst würden viele Spieler Spiele besitzen, die sie gar nicht mehr brauchen, aber eigentlich noch für nettes Geld hätten verkaufen können etc. Naja, bei EA wundert mich das nicht so unbedingt.. ^^ Wie auch immer, hoffen wir mal das Beste.

      Dass gerade Autodesk mit so einer Schose kommt, überrascht mich ehrlich gesagt nicht im Geringsten, die haben ja schon die inoffizielle Marketingstrategie von 3ds Max versaut... Das Ding ist mitunter nur so beliebt, weil es immer äußerst leicht zu cracken war und sich somit sehr viele Leute darauf einstellen konnten, von denen natürlich nicht wenige dann irgendwann tatsächlich die Lizenz erworben haben, sobald sie das Teil professionell nutzten. Natürlich kommt man da auch heute noch ran, aber der Weg ist doch schon um Einiges steiniger geworden... und dass es längerfristig so gesund ist, da so extrem den Finger drauf zu halten, bezweifle ich einfach, auch wenn sich solche Programme natürlich inzwischen zu einem gewissen Standart entwickelt haben.

      Wenn sich das jetzt tatsächlich auch auf Games auswirkt, sieht das natürlich echt düster für viele Gamer aus (zumal ich selbst extremer Game Stop Anhänger bin ;P), nicht zuletzt, weil man ja an so einige Goldstücke der Gaminggeschichte nur über derartige "Umwege" herankommt, auch wenn die derzeit alten Dinger vielleicht noch nicht direkt so extrem davon betroffen sein werden.
      Bleibt wohl nur hoffen und beten. =/
      No weapons.
      Just words.
      Original von Redgrave
      Ich kann mir nicht vorstellen das die damit durch kommen.
      Das ist ja dann nichts anderes als eine Einschränkung des Kaufens und Verkaufens.
      Dann wird es dann bestimmt ein Paar Schreihälse geben die dagegen vor Gerichtziehen.


      Leider sehe ich auf rechtlicher Seite nicht unbedingt viel, das die Scheihälse auf ihrer Seite haben...
      No weapons.
      Just words.
      Naja anfangs wurde über das Raucherschutzgesetz auch gelacht und jetzt hat es vielen Wirten das genick gebrochen.
      Damit will ich sagen das es immer Gegner und Befürworter gibt.
      Aber das Raucherschutzgesetz wurde auch durchgebracht aber es bleiben Ausnahmen wie die sogenannten "Eckkneipen & Raucherclubs", also denke ich das die Möglichkeit gebrauchte Games zu erwerben nicht ganz verschwinden wird.
      Ich glaube das die wirklich großen Anbieter von Plattformen wie Ebay versuchen werden da eine Lücke oder etwas ähnliches zu finden.
      Ich meine Trödeln ist ja auch nicht verboten oder ?
      Ausserdem versuchen die Spielerhersteller ja schon die Käufer durch Gratisdownloads von Add on´s oder Ingame Items dazu zu bewegen sich neue Games zu kaufen.
      Man kann ja auch warten bis Games veralten oder Classic u. Platin - Versionen erscheinen dann sind diese auch günstiger.
      Greetz from Hell
      Hm, also ich seh das nicht so kritisch.
      Interessant:

      Softwarelizenzen
      Für das bloße Ausführen eines Programms oder das Anhören von Musik im nicht-öffentlichen Rahmen ist keine Lizenz erforderlich, da dies keinem Verbot unterliegt. Eine urheberrechtliche Lizenz, also eine urheberrechtliche Nutzungs-/Verwertungserlaubnis, ist bei urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen nur erforderlich, wenn eine urheberrechtlich relevante Nutzungs-/Verwertungshandlung erfolgt, die nicht bereits durch die in § 69d Abs.1 UrhG verankerte gesetzliche Lizenz erfasst ist. Vor allem aus dem Lager der großen Softwarehersteller wird dies regelmäßig negiert/in Abrede gestellt und hierzu auch gerne versucht, bereits den Lauf eines Computerprogramms als urheberrechtliche Verwertungshandlung erscheinen zu lassen. Ignoriert wird hierbei aber, dass nicht jeder technischer Kopiervorgang, wie er definitiv beim Lauf eines Computerprogramms innerhalb eines Computers vieltausend erfolgt, auch eine urheberrechtliche Vervielfältigung iSd § 16 UrhG darstellt. Dies schon grundsätzlich deswegen nicht, weil ein rein computerinterner Kopiervorgang nicht zu einem weiteren (zusätzlichen) Werkexemplar führt, das eine zusätzliche Werknutzung ermöglichen würde - wie es etwa beim Herstellen einer Kopie der Programm-CD/DVD oder bei dem Installieren der Software auf einem anderen/weiteren Computer der Fall ist - sondern nichts daran ändert, dass der Computer von außen betrachtet nur ein einziges Vervielfältigungsexemplar der darauf installierten Software darstellt. Daraus folgt aber auch, dass etwa der Lauf einer von einem zentralen Server oder einem WAN (ASP) bezogenen/gestarteten Software insofern anders bewertet werden muss, soweit die jeweils vervielfältigten Programmteile Werkcharakter besitzen.

      Ein weiterer Fall ist der, dass ein Werk nicht urheberrechtlich geschützt ist. In diesem Fall ist für keinerlei Nutzungsart eine Lizenz vonnöten. Ein Werk ist dann urheberrechtlich nicht geschützt („gemeinfrei“, „in der Public Domain“), wenn es nicht schutzfähig oder seine Schutzdauer abgelaufen ist. In einigen Rechtssystemen können Urheber auch per Willenserklärung den urheberrechtlichen Schutz aufheben. Nach deutschem Recht ist dies zwar nicht möglich; eine derartige Willenserklärung wird aber in der Rechtsprechung als entsprechend weitreichende Lizenzierung interpretiert.

      EULA

      Während der Installation proprietärer Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (Endbenutzer-Lizenzvertrag, engl.: End User License Agreement (EULA)) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können. Diese „Verträge“ sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nur eingeschränkt gültig und auch nur dem Namen nach „Lizenzen“, und zwar aus zwei Gründen:

      1. Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt ist, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.

      2. Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies löst das Problem nicht, da der Ausschnitt auch verschoben werden kann, ohne den Inhalt zu lesen.


      EU Recht > Rest
      a sixty ton angel falls to the earth
      a pile of old metal a radiant blur
      scars in the country, summer and her

      always the summers are slipping away
      porcupine tree

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