Patch am ersten Verkaufstag

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      Patch am ersten Verkaufstag

      Ich habe da mal eine Frage.

      Da es mittlerweile Gang und Gebe ist ein unfertiges Spiel zum Verkauf anzubieten und bereits VOR dem Release an einem ersten Patch arbeitet, stellt sich mir folgende Frage:

      Ist das rechtlich überhaupt zulässig ? Immerhin verkauft somit der Hersteller ein Produkt von dem er offensichtlich (Arbeit am Patch). Somit ist das für mich ein verschwiegener Produktionsfehler.

      Ist jemand hier juristisch bewandert ?


      Was haltet ihr davon , dass der Trend , immer teils unspielbare Spiele auszuliefern, nun auch, dank HDD und Breitband, auf den Konsolen Einzug erhält ?
      Keine Ahnung, wie die Rechtslage da aussieht, aber vielleicht kann man da ja was Interessantes zu auftreiben.

      In meinen Augen ist es einfach ein Unding, ein unfertiges Game abzuliefern, natürlich KANN es immer mal vorkommen dass ein schwerer Bug unentdeckt bleibt und dann gepatched wird, und ich sehe auch ein, dass durch die technische Entwicklung immer mehr potentielle Fehlerquellen entstehen, aber das ist imho kein Grund für so ein Verhalten.
      Wenn ich ein Game wirklich spielen möchte, dann warte ich lieber ein halbes Jahr länger darauf als eben dieses halbe Jahr lang die Disc herumliegen zu haben, deren Inhalt unspielbar ist, bis die größten Macken weggepatched werden. Sich diese Vorgehensweise ganz schnell wieder abzugewöhnen macht auch aus Publishersicht Sinn, denn ein Spieler, der sich mit nur halbfertiger Ware herumschlagen muss, wird irgendwann die Lust daran verlieren und geht als Kunde verloren.
      Ich weiß nicht, was genau diese Umstände verursacht, aber eine/r gute Schmiede hat sich/man verdammt nochmal die Zeit zu nehmen/lassen, die zur Vollendlung so eines Werkes eben nötig ist, ist doch kein Geheimnis, dass ein Projekt, in das viel Zeit und Liebe fließt, in der Regel ohnehin Erfolg hat.
      No weapons.
      Just words.
      Da diese patches für gewöhnlich kostenlos zu erwerben sind, und ein Spiel nicht bugfrei sein muss um verkauft werden zu können wird da Rechtlich nichts laufen. Redest du eigentlich von einem bestimmten Spiel? Denn gerade JoWood ist ein Publisher deren Spiele man meiden sollte. Die Gilde 2, Painkiller: Resurrection, Gothic 3 und 4 (Gothic ohne Piranha Bytes =/= Gothic) sollten da alles sagen. Dazu noch deren inkompetente Firmenpolitik.
      Viele Call of Duty: Black Ops Spieler können immernoch nicht den Multiplayer genießen, da das CPU Problem immernoch besteht. Auch ich konnte diesen erst nach dem 2. Patch anspielen. Dieses Problem besteht jedoch durch die Konsolenumsetzung. Danke nochmal an die jennigen welche die Technik in spielen ausbremsen weil ihr weder in Full HD noch mit DirectX 11 spielen könnt.

      Aber wesentlich schlimmer als die verbuggten Spiele mit Patches am Release day, sind Spiele, deren erster DLC direkt in der ersten Verkaufswoche des Spiels erscheint. Oder Spiele in dennen ein bestimmter Teil des Spiels ausgekoppelt wurde um als DLC zu erscheinen, ein gutes Beispiel hierfür ist BioWare's Dragon Age: Origins.

      Im Hinblick auf den aktuellen Preis vieler Spiele (Activision verlangt für seine Spiele gerne mal bis zu 60€) sind DLC eine Frechheit.
      Für diese Sorte von Spielen gibt es leider meterlange Listen.
      z.B. Fallout 3 GOTY, Fallout NV, Anstoss 2007, NHL 2010 & 2011, Fußballmanager 2011, etc.

      Auffallend dabei ist jedoch, dass meist große Publisher hinter den halbfertigen Spielen große Firmen sind, die eigentlich das Geld hätten.

      Woher weißt du, dass man gegen Bugs nicht gerichtlich vorgehen kann? Hast du dafür eine Quelle ? Solch ein Präzedenzfall würde mich sehr interssieren.

      Es gibt ja auch Bugs die ein Spiel unspielbar machen und wenn die Firma schon beginnt vor dem Release am entsprechenden BugFix zu arbeiten, heißt dass das der Mangel schon bekannt war bevor das Spiel veröffentlicht wurde, ergo hat man hier einen Mangel bewußt im Produkt gelassen ohne ihn darüber zu informieren, sowas ist für meine Begriffe schon kriminell.

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