Angepinnt Die Geschichte Tibets

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      Die Geschichte Tibets

      Derzeit vergeht kein Tag, an dem Tibet nicht die Schlagzeilen beherrscht.

      Ich habe mich daher dazu entschlossen, Euch die Geschichte Tibets, insbesondere ab 1949, näherzubringen. Mir ist bewußt, daß es eine teilweise sehr ausführliche Schilderung der Ereignisse ist, jedoch bin ich der Ansicht, daß die tragische Geschichte dieses Staates dies durchaus rechtfertigt.
      Hier nun eine Übersicht der Themen, die ich nachfolgend behandeln werde:

      - Die Okkupation 1949
      - Das 17-Punkte-Abkommen zur friedlichen Befreiung Tibets (1951)
      - der Aufstand 1959 & die Flucht des Dalai Lama
      - Die Aufteilung Tibets (Gebietsreform 1965)
      - Der Friedensplan des Dalai Lama
      - die Tibetische Flagge


      Die Okkupation und ihre Folgen

      China leitet aus der Geschichte Tibets die Rechtfertigung der Okkupation des Landes ab. Im Jahre 1949 wurde das bis dahin souveräne Tibet von der Volksrepublik China besetzt und zwei Jahre später annektiert. Tibet war zu diesem Zeitpunkt ein nach dem Völkerrecht souveräner Staat mit eigenem Staatsvolk, Staatsgewalt, Staatsgebiet und eigener Währung. Ohne eine Chance gegen die chinesische Armee und mangels Unterstützung aus dem Ausland, versuchten die Tibeter zunächst, zu einem Arrangement mit den Besatzern zu kommen, die ihnen Autonomie und Religionsfreiheit versprachen, sich in Wirklichkeit aber an keinerlei Abkommen hielten.

      Am 23.05.1951 unterzeichnete eine tibetische Delegation unter Zwang in Bejing das "17-Punkte-Abkommen zur friedlichen Befreiung Tibets".

      1. Das tibetische Volk soll sich zusammenschließen und die imperialistischen Angreifer aus Tibet vertreiben; das tibetische Volk soll in die große Völkerfamilie des Mutterlandes der Volksrepublik China zurückkehren.

      2. Die lokale Regierung Tibets soll die Volksbefreiungsarmee beim Einrücken in Tibet aktiv unterstützen und die nationale Verteidigung festigen.

      3. In Übereinstimmung mit der Politik gegenüber den Volksstämmen, wie sie im »Allgemeinen Programm· der Politischen Beratenden Konferenz des Chinesischen Volkes (CPPCC) verankert ist, hat das tibetische Volk das Recht zur Ausübung regional nationaler Autonomie unter der geeinten Führung der Zentralen Volksregierung.

      4. Die Zentralbehörden werden das bestehende politische System in Tibet unverändert lassen. Die Zentralbehörden werden außerdem den bestehenden Status, die Funktionen und Befugnisse des Dalai Lama nicht antasten. Die Beamten der verschiedenen Rangstufen sollen ihre Ämter ausüben wie bisher.

      5. Der bestehende Status, die Funktionen und Befugnisse des Pantschen Lama sollen erhalten bleiben.

      6. Mit dem bestehenden Status, den Funktionen und Befugnissen des Dalai Lama und des Pantschen Lama sind der Status, die Funktionen und Befugnisse des Dreizehnten Dalai Lama und des Neunten Pantschen Lama zu der Zeit gemeint, als zwischen beiden freundschaftliche und friedliche Beziehungen bestanden.

      7. Die Politik der religiösen Glaubensfreiheit, wie sie im Allgemeinen Programm der Politischen Beratenden Konferenz des Chinesischen Volkes (CPPCC) niedergelegt ist, soll wirksam werden. Religion, Sitten und Gebräuche des tibetischen Volkes sollen respektiert und die Lamaklöster geschützt werden. Die Zentralbehörden werden den Klöstern unverändert ihre Einkünfte belassen.

      8. Die tibetischen Streitkräfte werden Schritt für Schritt der Volksbefreiungsarmee eingegliedert und Bestandteil der nationalen Verteidigungskräfte der Volksrepublik China werden.

      9. Die Sprache in Wort und Schrift sowie das Schulwesen des tibetischen Volksstammes sollen in Übereinstimmung mit den heutigen Bedingungen in Tibet Schritt für Schritt entwickelt werden.

      10. Die tibetische Landwirtschaft, Viehzucht, Industrie und der Handel sollen schrittweise entwickelt und der Lebensstandard des Volkes in Übereinstimmung mit den heutigen Bedingungen in Tibet schrittweise verbessert werden.

      11. Hinsichtlich verschiedener Reformen in Tibet werden die Zentralbehörden keinen Zwang ausüben. Es bleibt der lokalen Regierung in Tibet überlassen, Reformen selbständig durchzuführen, und wenn im Volk Reformwünsche laut werden, sollen sie durch Beratung mit den maßgeblichen Personen in Tibet erfüllt werden.

      12. Insofern frühere, dem Imperialismus und der Kuomintang zugeneigte Beamte alle Beziehungen zu imperialistischen Kräften und zur Kuomintang entschieden abbrechen und weder Sabotage betreiben noch Widerstand leisten, dürfen sie ungeachtet ihrer Vergangenheit im Amt bleiben.

      13. Die in Tibet einrückende Volksbefreiungsarmee wird die oben aufgeführten politischen Richtlinien beachten, wird sich bei allen Käufen und Verkäufen anständig verhalten und der Bevölkerung nicht das geringste weder Nadel noch Faden gewaltsam nehmen.

      14. Die Zentrale Volksregierung soll die auswärtigen Angelegenheiten des Gebietes Tibet einheitlich handhaben. Mit den Nachbarländern wird friedliche Koexistenz herrschen, und auf der Basis von Gleichheit, gegenseitigem Nutzen und gegenseitiger Achtung der Grenzen und der Souveränität werden mit ihnen faire Wirtschaftsund Handelsbeziehungen aufgenommen und entwickelt werden.

      15. Zur Sicherung der praktischen Durchführung dieses Abkommens soll die Zentrale Volksregierung einen Militär- und Verwaltungsausschuss sowie ein militärisches Hauptquartier in Tibet schaffen. Außer dem von der Zentralen Volksregierung entsandten Personal soll möglichst viel einheimisches tibetisches Personal zur Mitarbeit herangezogen werden. Zu dem einheimischen tibetischen Personal, das in dem Militär- und Verwaltungsausschuss mitarbeitet, können patriotische Kräfte aus der lokalen Regierung Tibets, aus verschiedenen Gebieten und aus führenden Klöstern gehören; die Namensliste soll nach Konsultation zwischen den Beauftragten der Zentralen Volksregierung und den verschiedenen in Frage kommenden Behörden aufgestellt und der Zentralen Volksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

      16. Die Kosten für den Militär- und Verwaltungsausschuss, das militärische Hauptquartier und die in Tibet einrückende Volksbefreiungsarmee werden von der Zentralen Volksregierung getragen. Die lokale Regierung Tibets wird die Volksbefreiungsarmee beim Ankauf und Transport von Lebensmitteln, Futter und anderen Dingen des täglichen Bedarfs unterstützen.

      17. Dieses Abkommen tritt sofort in Kraft, nachdem die Unterschriften geleistet und die Dokumente gesiegelt sind
      Unterzeichnet und besiegelt von den bevollmächtigten Delegierten der Zentralen Volksregierung:

      Chef-Delegierter Li Wei-han (Vorsitzender der Kommission für Angelegenheiten der Nationalitäten)
      Delegierte: Chang Ching-wu, Chang Kuo-hua, Sun Chih-yuan.

      Bevollmächtigte Delegierte der Landesregierung Tibets: Chef-Delegierter: KaIön Ngabö Ngawang Dschigme (Ngabö Schape); Delegierte: Dsasag Kemä Sonam Wangdü, Kendrung Tubten Tender, Kentschung Tubten Legmön, Rimschi Samposä Tenzin Döndrub.

      Peking, am 23. Mai 1951
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      Doch die Unterdrückungsmaßnahmen wurden immer schärfer und führten in der tibetischen Bevölkerung zu wachsendem Widerstand, der schließlich am 10. März 1959 in einem Aufstand in Lhasa, der Hauptstadt Tibets, seinen tragischen Höhepunkt fand. Nach offiziellen chinesischen Angaben kamen dabei 87.000 Tibeter ums Leben. Die tatsächlichen Zahlen dürften um ein Vielfaches darüber liegen.

      Seither herrschen Willkür, Folter sowie politische, religiöse und kulturelle Unterdrückung. Die chinesischen Machthaber vernichteten durch rücksichtslose Zwangskollektivierung die traditionelle Lebensgrundlage der Bauern und Nomaden. Sie zerstörten über 6000 Klöster, Tempel und historische Bauten, die Zentren der tibetischen Kultur und Religion. Mehr als 1 Million Tibeter verloren infolge der chinesischen Militärherrschaft durch Hunger, Hinrichtung, Folter, Terror und Selbstmord ihr Leben.


      Der Aufstand 1959

      Vorgeschichte

      Unmittelbar nach ihrer Machtübernahme im Jahre 1949 begann die Kommunistische Partei Chinas den Anspruch geltend zu machen, dass Tibet ein Teil des chinesischen Territoriums sei und dass das tibetische Volk nach "Befreiung" von den "imperialistischen Kräften" und vom "reaktionären Feudalregime in Lhasa" dürste. Bis Oktober 1950 war die "Volksbefreiungsarmee" bis zur Hauptstadt der tibetischen Provinz Kham, Chamdo, vorgedrungen, wo das Ostkommando der tibetischen Armee sein Hauptquartier hatte. Die Provinz wurde zerschlagen und der Gouverneur Ngawang Jigme Ngabo gefangengenommen. Auch in die nordöstliche Grenzprovinz Tibets, Amdo, fielen chinesische Truppen unbemerkt ein, wobei sie militärische Zusammenstöße, die internationale Aufmerksamkeit erregen könnten, vermieden. Der 15-jährige Dalai Lama, sein Gefolge und ausgewählte Regierungsbeamte verließen die Hauptstadt und bildeten in Yatung nahe der indischen Grenze eine provisorische Verwaltung.

      Im Juli 1951 konnten offizielle Vertreter Chinas sie überreden, nach Lhasa zurückzukehren. Am 9. September 1951 marschierte eine Vorhut der "Befreiungskräfte" in einer Stärke von 3000 Mann in die Hauptstadt ein. 1954 waren schon 222.000 Mann der "Volksbefreiungsarmee" in Tibet stationiert, und eine Hungersnot breitete sich aus, da das Landwirtschaftssystem des Landes über seine Möglichkeiten strapaziert wurde.
      Im Februar 1956 brach in mehreren Gebieten Osttibets ein Aufstand aus, bei dem örtliche Guerillakräfte in den Provinzen Kham und Amdo den chinesischen Besatzungstruppen schwere Verluste zufügten. Chinesische Truppen wurden von West- nach Osttibet verlegt, um die dortigen Kräfte auf 100.000 Mann aufzustocken und "mit den Aufständischen aufzuräumen". Versuche, die Khampas zu entwaffnen, lösten einen so erbitterten Widerstand aus, dass sich die Chinesen zu härteren Maßnahmen entschlossen. Die "Volksbefreiungsarmee" begann, Klöster in Osttibet zu bombardieren und zu plündern, sie ließ Adelige, höhere Mönche und Guerillaführer verhaften, öffentlich foltern und hinrichten - mit dem Ziel, den weit verbreiteten und heftigen Widerstand zu brechen. In Lhasa überwachten 30.000 Mann der Volksbefreiungsarmee die Stadt, als Flüchtlinge aus den Kampfgebieten in Kham und Amdo die Bevölkerung um rund 10.000 ansteigen ließen und am Stadtrand Lager errichteten.

      Im Dezember 1958 war die Situation auf das Äußerste gespannt. Das chinesische Militärkommando drohte für den Fall, dass die Unruhen nicht eingedämmt würden, Lhasa und den Palast des Dalai Lama zu bombardieren. Im Süden und Nordosten von Lhasa hatten 20.000 Guerillas und mehrere tausend Zivilpersonen den chinesischen Truppen Kämpfe geliefert. Am 1. März 1959 erhielt der Dalai Lama während seiner Vorbereitungen auf seine Abschlussprüfung als Meister der Metaphysik im Jokhang-Tempel Besuch von zwei niederen Offizieren der chinesischen Armee. Sie bedrängten ihn, einen Termin für den Besuch einer Theatervorstellung mit anschließendem Tee im Hauptquartier der chinesischen Armee in Lhasa zu bestätigen. Seine Heiligkeit antwortete, er werde einen Termin machen, sobald die Zeremonien abgeschlossen seien. Dieser Vorgang war aus zwei Gründen außergewöhnlich: zum ersten, weil die Einladung nicht, wie es sich gehörte, über den Kashag erfolgte, und zum zweiten, weil die Veranstaltung nicht wie üblich im Palast, sondern im militärischen Hauptquartier stattfinden sollte und der Dalai Lama aufgefordert wurde, allein zu kommen. Am 7. März rief der Dolmetscher von General Tang Kuansen, einem der drei Militärführer in Lhasa, den obersten Mönchsbeamten an und verlangte, den Termin zu nennen, an dem der Dalai Lama das Armeelager besuchen würde. Man einigte sich auf den 10. März.

      Am 9. März 1959 um acht Uhr morgens kamen zwei chinesische Offiziere in das Haus des Kommandanten der Leibwache des Dalai Lama und forderten ihn auf, zu Brigadier Fu im chinesischen Militärhauptquartier in Lhasa mitzukommen. Brigadier Fu teilte ihm mit, dass am nächsten Tag, wenn der Dalai Lama sich von seinem Sommerpalast Norbulingka, zwei Meilen außerhalb von Lhasa, in das Armeehauptquartier begeben werde, nicht die übliche Zeremonie stattfinden werde. Es dürfe ihn keine bewaffnete Leibwache begleiten und es dürften keine tibetischen Soldaten über die Steinbrücke - eine Wegmarke am Rande des weitläufigen Armeelagers - gehen. Traditionell wurde der Dalai Lama immer von 25 bewaffneten Leibwächtern begleitet, und ganz Lhasa stand am Weg, wann immer er erschien. Brigadier Fu sagte dem Kommandanten der Leibwache des Dalai Lama, tibetische Soldaten dürften unter keinen Umständen die Steinbrücke überqueren, und der gesamte Vorgang müsse streng geheimgehalten werden.

      Dies bewirkte, dass am 10. März 300.000 loyale Tibeter den Norbulingka-Palast umstellten und ein Menschenmeer zum Schutz des Dalai Lama bildeten. Sie befürchteten, dass er nach Peking entführt werden sollte, um dort an der bevorstehenden Chinesischen Nationalversammlung teilzunehmen. Diese Mobilisierung der Massen zwang den Dalai Lama, die Einladung des Armeeführers abzusagen.
      Am 12. März marschierten 5000 tibetische Frauen durch die Straßen von Lhasa. Sie trugen Spruchbänder, auf denen "Tibet den Tibetern" gefordert wurde, und riefen: "Ab heute ist Tibet unabhängig!" Sie richteten ein Hilfsersuchen an das indische Generalkonsulat in Lhasa. Mitglieder und Anhänger der Mimang Tsongdu hatten in den engen Straßen von Lhasa Barrikaden errichtet, während die chinesische Miliz auf den flachen Dächern in der Stadt Sandsackbefestigungen für Maschinengewehre in Stellung gebracht hatten.
      Am 15. März verließen 3000 der Leibwächter des Dalai Lama Lhasa und bezogen Stellung an einem vorbereiteten Fluchtweg. Die Führer der Khampa-Rebellen besetzten strategisch wichtige Punkte mit ihren zuverlässigsten Leuten. Kämpfer der tibetischen Armee mischten sich unter die Zivilisten, um den gewählten Weg zu verschleiern Zu diesem Zeitpunkt waren die Tibeter den Chinesen zahlenmäßig im Verhältnis zwei zu 25 unterlegen. Etwa 30.000 bis 50.000 chinesische Soldaten brachten moderne Waffen in Stellung und umstellten die Stadt mit 17 schweren Kanonen. Während die Chinesen drehbare Haubitzen bemannten, brachten die Tibeter ihre Kanonen mit Maultieren in Stellung.

      Am 16. März wurde schwere Artillerie der Chinesen in Reichweite von Lhasa und besonders in der Nähe des Norbulingka gebracht. Es liefen Gerüchte um, dass weitere chinesische Truppen aus China eingeflogen werden. Bei Anbruch der Nacht war man sich in Lhasa sicher, dass der Angriff auf den Palast des Dalai Lama unmittelbar bevorstand.


      Die Flucht ins Exil

      Am 17. März um vier Uhr nachmittags feuerten die Chinesen zwei Mörsergranaten auf den Norbulingka. Das gab dem Dalai Lama den letzten Anstoß zu dem Entschluss, seine Heimat zu verlassen. "Nun hatten die chinesischen Granatwerfer das Warnzeichen des Todes gegeben. Jeder Beamte innerhalb des Palastes, jedes noch so bescheidene Mitglied des großen Gefolges ringsum dachte jetzt nur an eines: Wie mein Leben geschützt werden konnte. Und das hieß, dass ich den Palast und die Stadt sofort verlassen musste", erinnert sich Seine Heiligkeit der 14. Dalai Lama in seiner Autobiographie "Mein Leben und mein Volk".
      Am Abend des 17. März um zehn Uhr verließ der Dalai Lama, gekleidet in eine Soldatenuniform und mit einem Gewehr über der Schulter, den Norbulingka-Palast und machte sich auf den gefahrvollen Weg nach Indien in die Freiheit, den seine Mutter und seine ältere Schwester schon vor ihm gegangen waren.
      Am 19. März spät abends brachen in Lhasa Kämpfe aus. Zwei Tage lang kämpfte der hoffnungslos unterlegene tibetische Widerstand Mann gegen Mann. Um zwei Uhr in der Frühe begannen die Chinesen mit der Beschießung des Norbulingka. 800 Granaten wurden am 21. März auf den Norbulingka gefeuert. Tausende von Männern, Frauen und Kindern, die rund um die Palastmauer kampierten, wurden abgeschlachtet und die Wohnungen von 300 Beamten innerhalb der Palastmauern wurden zerstört. Anschließend wurden 200 Angehörige der Leibwache des Dalai Lama entwaffnet und öffentlich durch MG-Feuer erschossen. Die größeren Klöster in Lhasa - Ganden, Sera und Drepung - wurden beschossen, die letzteren beiden irreparabel, und die Klosterschätze und wertvolle Schriften wurden zerstört. Tausende von Mönchen wurden entweder auf der Stelle getötet oder in die Stadt zu Zwangsarbeit verschleppt oder deportiert. Bei Razzien wurden die Bewohner aller Häuser, in denen Waffen gefunden wurden, nach draußen getrieben und an Ort und Stelle erschossen. In diesen Tagen wurden über 86.000 Tibeter in Zentraltibet von den Chinesen umgebracht.

      Der Dalai Lama und sein Gefolge überquerten am 31. März am Khenzimane-Pass die Grenze nach Indien. Am 3. April erklärte Pandit Nehru im indischen Parlament, dass die indische Regierung dem Dalai Lama Asyl gewährt habe. Es dauerte einige Tage, bis die Gruppe Tawang erreichte, das Hauptquartier der Grenzdivision West Kameng des Nordöstlichen Grenzabschnitts, heute Bezirk Tawang im Bundesstaat Arunachal Pradesh. Der Dalai Lama blieb vier Tage in Tawang und verbrachte dort dann weitere zehn Tage, um eine Ruhr-Erkrankung auszukurieren.
      Am Morgen des 18. April 1959 brachen Seine Heiligkeit der Dalai Lama, seine Mutter, seine Schwester, sein Bruder, drei Minister und 80 weitere Tibeter nach Tezpur im indischen Bundesstaat Assam auf. Er wurde dort von offiziellen Vertretern Indiens und an die 200 Pressekorrespondenten begrüßt. Dort gab Seine Heiligkeit die berühmte, als "Erklärung von Tezpur" bekannt gewordene Erklärung ab, in der er sich von dem im Mai 1951 in Peking unterzeichneten 17-Punkte-Abkommen distanzierte, das "durch Nötigung" zustande gekommen sei.


      Die Aufteilung Tibets



      Die sogenannte "Autonome Region Tibet" (auf der Karte "U-Tsang") umfasst nur ungefähr die Hälfte des früheren freien Tibet. Infolge der Gebietsreform 1965 wurde Tibet formell in 6 Verwaltungseinheiten zerstückelt. Der größte Teil Amdos (Nordost-Tibet) wurde zur Provinz Qinghai. Die übrigen Gebiete Amdos und Ost-Kham wurden den bestehenden chinesischen Provinzen Gansu, Sichuan und Yunnan zugeschlagen.
      Das freie Tibet umfasste eine Fläche von etwa 2,5 Millionen km² (sieben mal die Fläche Deutschlands), während die Autonome Region Tibet eine Fläche von 1,22 Millionen km² hat.


      Der Friedensplan des Dalai Lama



      Nach internationalem Recht ist Tibet heute noch ein unabhängiger Staat unter illegaler Besetzung durch die VR China. Eine friedliche Beilegung des Konfliktes um Tibet kann nur durch Verhandlungen zwischen Tibetern und Chinesen erreicht werden. Als "einen ersten Schritt auf eine dauerhafte Lösung hin" hat der Dalai Lama 1987 einen Friedensplan vorgelegt in der Hoffnung, "dies werde zu einer Zukunft in Freundschaft und Zusammenarbeit mit all unseren Nachbarn, auch dem chinesischen Volk, beitragen".
      China hat diesen Plan völlig ignoriert und lediglich in die Kategorie der "Aktivitäten zur Spaltung des Mutterlandes eingereiht".

      Der Friedensplan umfaßt fünf Grundelemente :

      1. Umwandlung des gesamten Gebietes von Tibet in eine Friedenszone.

      2. Beendigung der Politik der Umsiedlung von Chinesen nach Tibet, die die Existenz der Tibeter als eigenständiges Volk bedroht.

      3. Respektierung der fundamentalen Grundrechte des tibetischen Volkes.

      4. Wiederherstellung und Schutz der natürlichen Umwelt Tibets und Beendigung der chinesischen Ausbeutung Tibets zur Herstellung von Kernwaffen und der Lagerung von radioaktivem Abfall.

      5. Beginn von ernsthaften Verhandlungen über den künftigen Status Tibets.


      Ein Jahr später hat der Dalai Lama am 15. Juni 1988 in seinen Straßburger Vorschlägen den 5. Punkt präzisiert. Hierin verzichtet der Dalai Lama erstmals auf die Unabhängigkeit Tibets und fordert nur noch eine echte Autonomie für Tibet innerhalb des chinesischen Staatsverbandes. Die Regierung der VR China hat bis heute nicht positiv auf das Gesprächsangebot des Dalai Lama reagiert. Im Gegenteil, die Repressionen gegen die Tibeter werden immer härter.


      Die Tibetische Flagge



      Es drohen in Tibet strengste Strafen, diese Flagge zu besitzen oder gar öffentlich zu zeigen. Sie gilt als das Symbol eines Freien Tibets.
      Die heutige tibetische Flagge entstand unter dem 13. Dalai Lama (1876 - 1933).

      Ihre Symbole:

      Goldener Rand
      Der goldene Rand an den drei Seiten (links, oben, unten) steht für die Verbreitung der Ideale der buddhistischen Lehre.

      Strahlen
      Die zwölf roten bzw. blauen Strahlen symbolisieren die aus den sechs Urstämmen hervorgegangenen zwölf alten Stämme Tibets. Die rote und blaue Farbe weist auf die zwei Schutzgottheiten Tibets hin (Palden Lhamo und Tschamsi)

      Weißer Berg
      Der weiße Berg ist Sinnbild des von Schneebergen umsäumten Tibets.

      Sonne
      Die aufgehende Sonne der Freiheit bedeutet Wohlergehen und Glück für das Land.

      Schneelöwen
      Die beiden mythischen Schneelöwen stellen die Macht der weltlichen und geistlichen Herrschaft dar.

      Flammende Juwelen
      Die drei flammenden Juwelen (Norbu) in den Pranken der Löwen stehen für die Verehrung der sogenannten "Drei Juwelen", das heisst Buddhas, seiner Lehre und der Gemeinschaft seiner Anhänger.

      Rundes Juwel
      Das untere, runde Juwel fordert die Tibeter auf, stets die Gesetze hochzuhalten.


      Quelle: tibet-initiative.de/frames.html?Seite=/Kap2/Kap2_2.html

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