Was Valve sein STEAM soll für EA in Zukunft ORIGINS sein.
Was ist Eure Meinung zu ORIGINS, da ich ja weiß, dass einige von Euch, genauso wie ich, ja schon STEAM auf Ihrem Rechner haben?
Unzulässige Klauseln
EA Origin: Anwalt bezeichnet Download-Plattform als Spyware
Electronic Arts bietet mit Origin eine Download-Plattform an, über die Spiele heruntergeladen werden können. Es handelt sich um ein Konkurrenzangebot zu Steam von Valve. Ein Anwalt hat sich im Auftrag des Online-Magazins GameStar den Endbenutzer-Lizenzvertrag und die Datenschutz-Richtlinien genau angesehen - und entdeckte einige Rechtsverstöße.
Laut Rechtsanwalt Thomas Schwenke lässt sich Origin von Electronic Arts sogar als Spyware bezeichnen. Er bezieht sich dabei auf eine Passage zum Thema Lizenzbestätigung in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA). Dort wird festgehalten, dass Electronic Arts (EA) auf alle Informationen auf dem Computer des Nutzers zugreifen kann, um dadurch festzustellen, ob illegale EA-Produkte installiert sind. Dem Anwalt zufolge verstößt diese Klausel gegen zwei Paragraphen des deutschen Rechts und ist somit unwirksam. "Wenn EA tatsächlich auf die Daten zugreift, so geschieht das widerrechtlich."
Unbegründete Kündigung ist unzulässig
Ebenfalls als unwirksam gilt aus Sicht von Schwenke eine Passage, in der es darum geht, dass EA alle Daten des Nutzers - unter anderem die IP-Adresse oder die vorhandene Hardware sowie Software - für Marketingzwecke nutzen darf. Auch die EULA-Klausel zur Kündigung verstößt laut dem Anwalt gegen geltendes Recht. "Es ist nicht zulässig, dass EA die Unterstützung der Software einfach so ohne einen wichtigen Grund jederzeit beenden und kündigen kann."
In zwei weiteren Passagen erklärt Electronic Arts, dass das Unternehmen keine Gewährleistung für Origin übernimmt oder für Schäden haftet. Auch dies ist Schwenk zufolge unwirksam, sodass Nutzer sich auch weiterhin auf die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verlassen können. Schwenke erklärt außerdem, dass entgegen der Angabe von EA deutsches und nicht englisches Recht gilt.
An den Datenschutzrichtlinien von EA hat Schwenke ebenfalls so einiges zu beanstanden. Demnach könne EA nur dann die Richtlinien ändern, wenn triftige Gründe vorliegen und der Nutzer über die Änderung informiert wird. EA schreibt dagegen, dass der Nutzer selbst regelmäßig nach Änderungen schauen soll. Die Klauseln rund um nicht-personenbezogene Daten empfindet der Anwalt als "verworren" und "widersprüchlich". Laut seiner Einschätzung werden die Daten auch personenbezogen erhoben.
In den Datenschutzbestimmungen "versteckt" EA eine Zustimmung zum Versand von Werbung - was nicht rechtmäßig ist. Ebenfalls widerrechtlich versteckt bei den Datenschutzbestimmungen ist die Klausel, dass EA bei begründetem Verdacht die Nutzerkommunikation überwacht. Ebenfalls unwirksam ist die Passage, in der sich EA das Recht herausnimmt, personenbezogene Daten in andere Länder zu verschicken. Laut geltendem Recht müsste der Nutzer dem explizit zustimmen.
Mögliche Konsequenzen
Auch in den EA-Nutzungsbedingungen, die bei der Installation von Origin angenommen werden müssen, fand der Anwalt zwei unwirksame Klauseln. Anhand der "umfangreichen Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte" ergibt sich laut der Einschätzung von Schwenke, dass der Nutzer bereits gekaufte Spiele, die Origin voraussetzen, zurückgeben kann - dies gilt auch dann, wenn beim Kauf über die Anmeldung bei Origin hingewiesen wurde. Battlefield 3 gehört zu den Spielen, für die der Nutzer Origin benötigt. Als Spieler hat man außerdem das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und sie löschen zu lassen.
Inzwischen hat EA reagiert und neue EULAs zu Origin herausgegeben. Lesen Sie hier auf netzwelt wie Anwalt Christian Solmecke die Veränderungen einschätzt.
Quelle: netzwelt.de vom 28.10.2011
Was ist Eure Meinung zu ORIGINS, da ich ja weiß, dass einige von Euch, genauso wie ich, ja schon STEAM auf Ihrem Rechner haben?